Veröffentlicht von den Bundesarbeitsgemeinschaften Kommunalpolitik und Bildungspolitik (LINKE NRW)

Die Kommunen sind im Bildungsbereich vor allem für die Bauwerke und deren technische Ausstattung zuständig. Personell sind sie nur für die Hausmeisterin, den Sekretär, die Reinigung sowie ggf. die Schulsozialarbeit zuständig. Für die Lehrer*innen und die pädagogischen Inhalte sind ausschließlich die Länder verantwortlich.

Um die Gelder aus dem nun beschlossenen Digitalpakt Schule kommunal, pädagogisch sinnvoll und zukunftsweisend einzusetzen, bieten wir folgende Empfehlungen für die Kommunalpolitik an:

Dieses Geld muss bereits bei der Planung der unterschiedlichen Bau- und Gewerksabschnitte greifen: die nötige technische Infrastruktur von Beginn an mit einplanen. So könnten spätere aufwändige und teure technische Nachrüstung vermieden werden. Die Kommunen müssen dafür sorgen, dass die nötigen Anschlüsse und Geschwindigkeiten überhaupt zur Verfügung stehen. Am besten können die Kommunen diese Leistungen selber oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erbringen. Der Breitbandausbau gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und daher in die öffentliche Hand. Da vielen Kommunen oftmals die finanzielle Bewegungsfreiheit für Investitionen fehlen, müssen die Förderprogramme so aufgelegt werden, dass ggf. der kommunale Eigenanteil entfällt.

Die Investitionen in digitale Bildungsinfrastruktur in den Kommunen sind wichtig, um die Medienbildung nach pädagogischen Maßstäben zu gestalten, anstatt diese durch infrastrukturelle Defizite einzuschränken. Die schon vorhandene Abhängigkeit des Bildungserfolgs von Schüler*innen von sozialen Faktoren darf nicht durch die schlechte digitale Infrastruktur in den Kommunen verstärkt werden. Die Privatisierung von Bildung über Digitalisierung ist abzulehnen. Daneben braucht es dauerhafte Förderprogramme von Bund und Ländern,  keine Einmalzahlungen.

 

In der Debatte in der Kommunalvertretung machen wir darauf aufmerksam, dass

  • Schüler*innen nur durch den Umgang mit moderner Technik mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung vertraut gemacht werden.
  • die nötigen Anschlüsse und Geschwindigkeiten überhaupt zur Verfügung stehen müssen, um wirksam Digitalisierung vorantreiben zu können.
  • höchste Datenschutzbestimmungen gelten müssen, damit Daten der Schüler*innen geschützt bleiben und weder Datenklau noch sonstiger Missbrauch von persönlichen Daten drohen.
  • die Eltern und Schüler*innen ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben und damit grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten bestimmen können.
  • moderne technische Möglichkeiten nicht gegen oder zur Kontrolle von einzelnen Personengruppen eingesetzt werden dürfen.
  • Digitalisierung eine Chance zum Abbau von Barrieren sein kann.

 

Im Bereich des Bauwesens setzen wir uns dafür ein, dass

  • die nötige technische Infrastruktur bereits bei den Planungen der unterschiedlichen Bau- und Gewerksabschnitte berücksichtigt wird. Dabei sollen absehbare technische Entwicklungen berücksichtigt werden, damit Nachrüstungen auf einen höheren technischen Standard unproblematisch möglich sind.
  • die Energiesteuerung komplett elektronisch und bei Bedarf unter Einbeziehung von Schüler*innen erfolgen kann.
  • die durch Solarzellen auf dem Schuldach erzeugte Energie über Displays/Bildschirme in Gemeinschaftsräumen die erzeugten Kilowattstunden anzeigen.

 

Im Bereich der Ausstattung von Schulen setzen wir uns dafür ein, dass

  • es mittels eines Schulportals jeweils für Schüler*innen, Eltern, Schulpersonal Zugänge und Plattformen gibt, damit beispielsweise Stundenpläne, Elterninformationen, Schließzeiten, Ferien und Noten (in einem nichtöffentlichen, geschützten und individuellen Bereich) dauerhaft einsehbar sind.
  • es einen soliden und modernen Grundstandard der IT-Ausstattung in allen Klassen- und Fachräumen gibt, um den Schulen bzw. Lehrkräften die Gestaltung ihres Unterrichts mit digitalen Medien überhaupt erst zu ermöglichen.
  • die IT-Ausstattung in allen Klassen- und Fachräumen kontinuierlich der Entwicklung angepasst wird.
  • die Vertretungspläne über Bildschirme in Gemeinschaftsräumen angezeigt und ständig aktualisiert werden können.
  • es in der ganzen Einrichtung WLAN gibt.
  • es einen eigenen Schulserver und eine Schul-Cloud gibt, die durch die IT-Expertise der Kommune betreut werden.
  • klassische und beliebte Brettspiele oder Bücher auch digital zur Verfügung stehen.
  • es in Schulen eine flächendeckende Ausstattung mit Beamern und – wo gewünscht – Smartboards, digitalen Mikroskopen und Messeinrichtungen etc. gibt.
  • es bei ausgewählten Inhalten Livestreams geben kann.

 

Für die Sensibilisierung zum Thema Digitale Bildung setzen wir uns dafür ein, dass

  • der schulinterne Lehrplan eine „digitale Grundbildung“ für alle Schüler*innen vorsieht.
  • es schulpädagogische Angebote zu dem Problem „Cybermobbing“ und den „Zehn Geboten der digitalen Ethik“ gibt.
  • die Kommunikation mit Partnerschulen durch Digitalisierung verbessert werden kann.
  • es regelmäßige Schulungen zu Fragen des Datenschutzes gibt.
  • Digitalexpert*innen in die Schule eingeladen werden, um den Lehrkräften für Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

 

 

 

 

 

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