Nachdenkliches und (hoffentlich) Anregendes nach dem Ausfall des Workshops zur Inklusion auf
der RLS Konferenz: „Bitte warten – Sie werden platziert. Neue Ungleichheiten in der Bildung“.

Der Workshop hatte das Thema „Vom Menschenrecht zum Streitobjekt: Über die bildungspolitische
Verfälschung und Diskreditierung des Rechts auf inklusive Bildung“. Dafür hat sich nur ein
Konferenzteilnehmer interessiert. Hat die Linke das Ziel, inklusive Bildung durchzusetzen, angesichts des maximalen gesellschaftlichen Gegenwinds schon aufgegeben – so vielleicht wie Klaus Klemm das Gymnasium für derzeit nicht antastbar und darum ein zweigliedriges Schulsystem für das gegenwärtig einzig Erzielbare hält?
Gibt es innerhalb der Linken selbst Zweifel ob der Möglichkeit zu einer wirklich inklusiven Bildung zu
kommen? Ist vielleicht sogar innerhalb des linken Diskurses Uneinigkeit über Ziel und Weg? Ich bin
mir sicher, dass es auch unter links denkenden Menschen Skepsis über die Sinnhaftigkeit oder
wenigstens die Umsetzbarkeit inklusiver Bildung gibt. Darum will ich die Sache einmal von verschiedenen Seiten beleuchten und auch darüber reden, warum inklusiver Bildung so viel Ablehnung entgegengebracht wird. Doch auch um Wege soll es gehen.

1. Die Debatte um inklusive Bildung findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern in einer sehr realen und gegenwärtigen Gesellschaft.

Ich bin überzeugt: Inklusive Bildung ist vollständig nur in einer inklusiven Gesellschaft möglich.
Das betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche. Es betrifft gesundheitliche Fragen ebenso wie soziale.
Fragen des Arbeitsmarktes ebenso wie der Freizeit. Fragen der Demokratie und Teilhabe ebenso wie
der Familie, der Mobilität, des Wohnens und so fort… Wenn wir heute über die Forderung nach
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention diskutieren, dann ist freilich die ganze Gesellschaft
gemeint. Kein Bereich, keine noch so kleine Nische kann ausgespart bleiben.
Dabei ist die Sache schon ziemlich schizophren: einerseits wird anerkannt, dass Menschen mit
Behinderungen und Beeinträchtigungen die gleichen Rechte haben (müssen) wie alle „anderen“
Menschen auch, aber wenn es konkret wird, kommen die Vorbehalte. Sie sind finanzieller,
materieller oder mentaler Natur, und manchmal erwachsen sie einfach aus festgefügten Vorurteilen.
Da sich dieser Beitrag aber vor allem um inklusive Bildung drehen soll, will ich mich auch weitgehend
darauf beschränken – andere gesellschaftliche Bereiche werden sowieso dauernd berührt.

Woher kommt eigentlich die Skepsis?

Dazu zunächst zu den vielen vielleicht bekannten Definitionen ein etwas anderer Erklärungsversuch: Was ist Integration, was Inklusion? Die Vorstellung von Integration geht davon aus, dass es vorgegebene oder empfundene, in jedem Fall akzeptierte gesellschaftlich akzeptierte Normen gibt, an die Menschen, die diese nicht erfüllen
(wollen oder können), mit mehr oder weniger Druck, Forderung oder Hilfen herangeführt werden
sollen. Die Normen selbst werden nicht infrage gestellt. Am leichtesten und am aktuellsten
nachvollziehbar ist das in der Debatte um die Integration von Geflüchteten oder Zugewanderten.
Hier wird nicht nur erwartet, dass Zugewanderte die Rechtsnormen des aufnehmenden Landes
respektieren und einhalten, sondern auch alle anderen Gepflogenheiten, Traditionen und die Kultur.
Die sollen sie nicht nur kennen und respektieren, sondern sich anpassen, ihre eigenen kulturellen
Bedürfnisse und Traditionen hintenanstellen. Natürlich müssen sie auch die Sprache beherrschen.

Was sinnvoll ist, wenn man sich, aus einem anderen Kulturkreis kommend, in Deutschland
zurechtfinden will. Dies alles wird zum Maßstab für erwartete Anpassung, die dann mit Akzeptanz
„belohnt“ wird. – Das nennt man Integration. Mal ganz abgesehen davon dass dieser Ansatz für eine Gesellschaft absurd ist, die durch Migration entstanden ist, und in einer Welt, in der auch angesichts weltweiter Globalisierung Migration ein Normalfall sein wird: Schon bei dieser Beschreibung wird klar, wie unsinnig die Forderung nach
Integration für Menschen mit Behinderungen ist. Sie hätten sich nach der „Normalgesellschaft“ zu
richten, nicht diese hätte sich auf sie einzustellen. Sie gehörten zu dieser „Normalgesellschaft“ nicht
dazu. Der inklusive Ansatz ist ein anderer. Er verzichtet auf vorgegebene Normen, orientiert sich an der
besten individuellen Entwicklung für jede und jeden. Oder besser: die gleiche Teilhabemöglichkeit
aller ist selbst Norm in einer inklusiven Gesellschaft. Wenn nun Inklusion mit der Betrachtungsweise von Integration betrieben wird, also der Einpassung in vorgegebene gesellschaftliche Normen und Strukturen der sogenannten Normalgesellschaft, kann Inklusion nicht gelingen. Nicht in der Gesellschaft, auch nicht in der Bildung.

2. Inklusive Bildung steht im Widerspruch zu einem segregierenden Bildungssystem.

Wenn man inklusive Bildung mit den Instrumenten und Zielen von Integration betreibt, muss sie
scheitern. Bei dem eben beschriebenen Herangehen an inklusive Bildungsprozesse wird schnell
davon gesprochen, wer warum wo „nicht inkludierbar“ ist. Das betrifft mal Kinder mit „originellem
Verhalten“, mal mit geistigen Beeinträchtigungen, mal mit Sinnesbeeinträchtigungen… Schulen oder
Verwaltungen sind dann bestenfalls stolz darauf, wenn sie viele „Inklusionskinder“ haben. Das ist ihre
Legitimation dafür, dass sie die Sache ernst nehmen. Aber „Inklusionskinder“ gibt es nicht oder es sind alle. Niemand muss „inkludiert“ werden – wohin denn auch? In diesem Sprachgebrauch zeigt sich, dass der tiefere Sinn von inklusiver Bildung noch gar nicht für alle verständlich ist. Daran müssen wir arbeiten. Möglicherweise gibt es schon eine ganze Menge Erfahrungen, aber niemand hat ein Rezept. Es stellt sich mir die Frage, ob die Gesellschaft mit dieser Forderung nach Inklusion nicht selbst noch überfordert ist. Dass Menschen unterschiedlich sind, ist schon sehr lange im gesellschaftlichen Bewusstsein. Doch bis vor gar nicht allzu langer Zeit war das eher die Begründung für eine segregierende Gesellschaft, in der jeder und jedem ein Platz zugewiesen war („Sie werden platziert“), und der ein segregierendes Schulsystem entsprach. So sah es auch der preußische Beamte und Aufseher über die Volksschule, Ludolph von Beckedorff, im 19. Jahrhundert:
„Es gibt nun einmal verschiedene Stände und Berufe in der menschlichen Gesellschaft; sie sind
rechtmäßig, sie sind unentbehrlich. Allen zugleich kann kein einzelner angehören, für einen muß er
sich entscheiden. Wann soll denn der Zeitpunkt eintreten, wo diese Entscheidung gefaßt und also der
besondere Bildungs- und Vorbereitungsweg betreten wird? Irgend einmal muß dies doch geschehen,
und je später, desto schlimmer. Je länger der Jugend die Verschiedenheit der menschlichen
Verhältnisse verheimlicht wird, als eine desto größere Last muß sie hinterher erscheinen; ja eben
dieser lange Traum und Wahn einer allgemeinen Gleichheit wird nicht bloß die nachfolgende
Ungleichheit um so drückender machen, sondern auch die früher Gleichen und Vereinten um so
schroffer trennen und um so feindseliger gegen einander stellen“ Ludolph von Beckendorf. Zitiert
nach: Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart, Juventa-Verlag, 1998 S. 49/50)
Die Schule war also Zuteilungsinstrument für gesellschaftliche Teilhabe und Aufstieg. Und das ist sie
bis heute. Die Unterschiedlichkeit von Menschen wurde nicht nur zum „Zuteilungsmaßstab“ für
Bildung und Teilhabe, die Schule stellte diese Unterschiedlichkeit auch wieder her. Auch das ist bis
heute so. Diese Unterschiedlichkeit ist vor allem sozial bestimmt. Die Unterschiede beim
Bildungszugang und Bildungserfolg folgen dem nach und folgen daraus.

Der Grundsatz: Jede/r ist etwas Besonderes, Einzigartiges und alle sind gleich viel wert, ist erst in den
vergangenen Jahrzehnten ins gesellschaftliche Bewusstsein gelangt, auch wenn man bei den
Humanisten der Aufklärung und den damals begründeten humanistischen Bildungsansätzen
Ähnliches schon finden kann. Doch, so gern wir (Linken) es anders hätten, dieses nun in fast jeder
bildungspolitischen Sonntagsrede wiederholte Postulat ist erst der Einstieg in die Gleichheitsdebatte,
es ist noch nicht in gesellschaftliches Handeln umgesetzt. Nicht einmal ansatzweise. Darum vollzieht
sich die Diskussion um Inklusion und die Versuche, inklusive Bildung zu etablieren, vor genau diesem
so wenig inklusionsfreundlichen Hintergrund. Und es geht um Privilegien! Um Bildungsprivilegien und die Möglichkeiten des gesellschaftlichen Ausstiegs oder Verbleibs in der eigenen „angestammten“ Schicht. Darum musste der Volksentscheid zur Primarschule in Hamburg scheitern, weil es nicht gelungen ist, diese Bildungsprivilegien wenigstens in der Argumentation zu brechen oder wenigstens infrage zu stellen. Und es ist noch
schlimmer: Mit dem Slogan „Wir wollen lernen!“, einem eigentlich recht eingängigen und
erstrebenswertem Ziel, wurden von den Konservativen selbst diejenigen ins Boot geholt, die von den
Bildungsprivilegien gar nichts haben, die vielmehr von der Primarschule profitiert hätten. Aber lernen
wollten sie doch auch und wenn die neue Schule (Primarschule) das dem Anschein nach nicht
garantieren kann, stimmt man lieber gegen jede Veränderung.

Inklusive Bildung muss im Zusammenhang gedacht werden mit den Maßstäben für soziale
Gerechtigkeit und mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Aber Fragen der sozialen
Gerechtigkeit sind ebenso zu wenig Gegenstand der Inklusionsdebatte wie Fragen der Nachhaltigkeit
von Bildung. Indem Bildung für nachhaltige Entwicklung vor allem aus ökologischen und
globalisierungskritischen Blickwinkeln betrachtet wird, gerät der Ansatz für gleiche und nachhaltige
Bildungsteilhabe aus dem Blick.

In den Zielen für Nachhaltige Entwicklung wird als Ziel 4 die Forderung formuliert: „Bis 2030 für alle
Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sowie Möglichkeiten zum
lebenslangen Lernen sicherstellen“ (Deutsche UNESCO-Kommission. Internetpräsenz. Bildung)
Bildung für nachhaltige Entwicklung erfordert nach meiner Überzeugung, dass Bildung selbst
nachhaltig ist, das heißt, so gestaltet ist, dass sie zu einem selbstständigen Leben und einer
selbstbewussten Teilhabe an der Gesellschaft befähigt.
Ganz ähnlich wie die Bildungsziele der Nachhaltigkeitsstrategie formuliert sind, werden sie auch in
der UN-Konvention betrachtet: Artikel 24: Bildung (Auszüge)

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewähr leisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem.“

Diese Formulierung stammt, wie man leicht sehen kann aus der ersten und bis
heute amtlichen deutschen Übersetzung, in der Inklusion noch mit Integration verwechselt wurde.
Sie ist heute noch so auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden.
Nur in der Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. wird dieser wie auch andere
Übersetzungsfehler korrigiert. Auf der Seite der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung ist
diese Fassung seit dem 01.01.2017 (!) nachzulesen. Unter anderem werden dort im Artikel 24 folgende Forderungen erhoben: Inklusive Bildung hat das Ziel, „Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen“

Es soll sichergestellt werden, dass „Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung
vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht
aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom
Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“. Vielmehr sollen sie einen
gleichberechtigten Zugang haben. Es sollen „angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des
Einzelnen getroffen werden“. Sie sollen „innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung“ erhalten. Dazu gehören auch „wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen“. Zur Umsetzung von Inklusion gehören ebenso „geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens“. Und schließlich soll sichergestellt werden, dass „Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner tertiärer Bildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben.“8 Zu
diesem Zweck sollen „angemessene Vorkehrungen“ getroffen werden.

Wenn man diese Forderungen zehn Jahre nach Inkrafttreten der Konvention liest – und die
Konvention hat für Deutschland Rechtskraft – und dann die Realitäten betrachtet, wird deutlich, wie
weit wir von Inklusiver Bildung und von einer inklusiven Gesellschaft entfernt sind.
Dennoch birgt der Umgang mit der UN-Konvention ein Problem: Die Konvention ist aus dem
Blickwinkel der Menschen mit Behinderungen geschrieben. Sie nimmt die soziale Dimension nicht in
den Blick. Zwar gilt: Die Umsetzung der Maßstäbe der UN-Konvention ist für alle gut. Aber man kann die
nötigen gesellschaftlichen Veränderungen auch auf Menschen mit Behinderungen begrenzen.
Die Folge: soziale Zusammenhänge werden nicht mit betrachtet. Aus einer solchen Beschränkung
erklären sich auch nicht wenige Umsetzungsprobleme für Menschen mit Behinderungen.
Es geht um einen weiten Inklusionsbegriff, der alle Menschen einschließt, Jede und Jeden:
„Allen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Situation, dem Geschlecht, ihrer ethnischen
Herkunft, ihrer Sprache, ihrer Religion und ihren Fähigkeiten, das Recht auf volle gesellschaftliche
Teilhabe zu gewährleisten, das ist Sinn und Ziel von Inklusion.“

„Gleich welcher sozialen, kulturellen oder regionalen Herkunft, gleich, welchen Beruf die Eltern
haben, gleich welchen Geschlechts, welcher sexuellen Orientierung, gleich, welche Interessen und
Neigungen jemand hat, ob er oder sie schneller lernt oder mehr Zeit braucht, mit oder ohne
Handicap – alle haben die gleichen Rechte, in dieser Gesellschaft zu leben und die eigene
Persönlichkeit voll entfalten zu können.“ Tatsache ist aber immer noch: Die Bereitschaft zu inklusiver Bildung nimmt mit steigenden Bildungsstufen ab.

Im Bereich der frühkindlichen Bildung gibt es bereits eine große Akzeptanz und auch Praxis
integrativer und inklusiver Betreuungsformen. In der Schule ist das schwieriger. Hier nehmen die Praxis und die Bereitschaft, sich auf inklusive Bildung einzulassen, mit der Bildungsstufe ab. Seit 10 Jahren wird inklusive Bildung als Ziel postuliert, aber in der allgemeinbildenden Schule wird sie gerade an die Wand gefahren. Das geschieht vor
allem dadurch, dass administrative Vorgaben und Maßnahmen ohne entsprechende sächliche und
personelle Untersetzung die Entwicklung guter inklusiver Schulen mehr behindern als ermöglichen.
In der beruflichen Bildung findet Inklusion so gut wie gar nicht statt. Ausgleich erhalten Jugendliche
mit Behinderungen nur über Sondermaßnahmen. Das aber ist keine inklusive Berufsausbildung. Es
befasst sich auch kaum jemand damit, wie das gehen kann. An den Hochschulen sind die Barrieren des Zuganges vielfältig und hartnäckig. Sie drücken sich aus in restriktiven Zugangsvoraussetzungen oder bei der Bereitstellung von Hilfsmitteln. In der Weiterbildung wird Inklusion kaum diskutiert, möglicherweise aber mehr praktiziert, als
bekannt ist. Da sind vor allem Weiterbildungsträger außerhalb der beruflichen Weiterbildung
durchaus interessiert und engagiert.

Ich will das mit wenigen Beispielen illustrieren:

1. Schule: Wenn Kommunen schulen sanieren oder neu bauen sind die zugrunde gelegten
Raumkonzepte selten an inklusiven Maßstäben ausgerichtet. Der rollstuhlgerechte Zugang – im
Idealfall bis zum Obergeschoss, wird inzwischen durchaus beachtet. Aber was ist mit flexiblen
Raumkonzepten für unterschiedliche Lernsituationen? Was ist mit Schalldämmung? Was ist mit
Räumen für Therapie und Beratung? Oft werden die Raumkonzepte noch an den Erfordernissen
eines segregierenden Schulsystems mit allgemeinen und Fachunterrichtsräumen ausgerichtet.
Schulküchen sind meistens nicht vorgesehen.Dabei gibt es Ideen von Architekten, die sich an den Anforderungen für inklusive Bildung auch im
Schulbau orientiert haben.
2. Hochschule: Vor einigen Jahren wurde in einer Universitätsstadt ein neues Lehrgebäude gebaut,
das nicht in allen Ebenen barrierefrei war. Es war einfach nicht im Blick der Bauleute.
Oder: Immatrikulationen von Studierenden mit Sinnesbeeinträchtigungen wurden abgelehnt, weil
man meinte, die technische Hilfsmittel nicht bereitstellen zu können.
3. Berufsberatung/Berufsausbildung: Trotz eines guten Abiturs erhielt eine Abiturientin mit
Glasknochenkrankheit vom Berufsberater eine Empfehlung zu einem vermeintlich kompatiblen
Lehrberuf (Uhrmacherin). Nicht, dass das kein ehrbarer und anspruchsvoller Beruf ist, aber eben
etwas anderes als ein Studium zum Beispiel der Germanistik. Man traute ihr das einfach nicht zu.
Oder: Junge Menschen, die an einer Förderschule oder an einer anderen Schule aufgrund ihres
Förderbedarfes keinen Schulabschluss erhalten haben, werden in Werkstätten für Menschen mit
Behinderung verwiesen, obwohl sie dort keine anerkannte Ausbildung machen können. Der Weg in
eine vollwertige Berufsausbildung bleibt ihnen verwehrt, weil entsprechende Berufsausbildungen
(zum Beispiel theoriegemindert) nicht zur Verfügung stehen.
4. Umgang mit Leistungsdefiziten in begrenzten Teilbereichen: Z.B.: Lese-Rechtschreib-Schwäche. In
den meisten Bundesländern werden derartige Benachteiligungen nur bis zu bestimmten Schuljahren
(Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss) anerkannt und in Bewertungen ausgeglichen.
Nur in Bayern ist die Berücksichtigung bis zum Abitur möglich! Also haben es diese jungen Menschen
in allen anderen Bundesländern deutlich schwerer, ein Abitur zu machen, obwohl sie dazu durchaus
in der Lage sind.

3. Es gibt enorme gesellschaftliche (und bildungspolitische) Vorbehalte, Defizite und Missverständnisse für die Umsetzung inklusiver Bildung

Es gibt immer noch große Vorbehalte in der Gesellschaft: Menschen sind nun mal unterschiedlich, was stimmt. Darum brauchen sie unterschiedliche Schulen und Bildungswege. Es könne nicht jede/r das Gleiche lernen… Für manche Menschen vor allem aus den sogenannten besseren Kreisen ist es gar ein Horror, dass Hauptschüler*innen mit ihren Altersgefährt*innen vom Gymnasium in der Freizeit Kontakte pflegen. Das ist Standesdünkel in
reinster Form. Herr von Beckedorff lässt grüßen.

Da sind die Ängste der Eltern: Sie befürchten, wenn Kinder mit so unterschiedlichen Voraussatzungen gemeinsam lernen sollen, werden die Leistungsstarken gebremst (und natürlich das eigene Kind). Eltern von Kindern mit Behinderung oder Beeinträchtigung haben Angst, dass ihr behindertes Kind nicht genügend gefördert wird, wenn es mit Kindern ohne Beeinträchtigung lernen soll.
Und für alles sind immer Beispiele parat, wo gemeinsames Lernen gescheitert ist.

Da sind die Sorgen der Lehrkräfte: So an der Regelschule. Man kann nicht für jedes Kind eine besondere Vorbereitung machen, hört man oft in den Debatten. Die Sorge ist auch, wenn man sich an den Lernschwächeren orientiert, würde das Niveau der ganzen Klasse sinken. Viele meinen so viele unterschiedliche
Behinderungsarten in einer Klasse nicht beherrschen zu können. Auch weil die Klassen zu groß seien,
um sich jedem Kind widmen zu können. Oder in der Förderschule. Die dort arbeitenden, meistens hochmotivierten Lehrkräfte meinen, Kinder mit Benachteiligungen bekommen nicht genügend Aufmerksamkeit in der Regelschule. Dort sind die meisten Lehrkräfte für „besondere“ Kinder nicht ausreichend ausgebildet. Na und die Lehrkräfte an Gymnasien sehen Inklusion meistens gar nicht als ihre Aufgabe an und wenn doch, dann nur in wenigen ausgewählten „Fällen“.

Und dann gibt es noch einige Missverständnisse:

1. Inklusion wird immer noch nur aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung gedacht.
Dass sie alle Lernenden betrifft, ist gar nicht im Bewusstsein. Soziale Benachteiligungen zum
Beispiel bleiben bei den meisten Debatten außen vor als seien sie kein Problem inklusiver
Bildung. Dabei ist die hohe Abhängigkeit des Bildungserfolges von der sozialen Herkunft ein
deutlicher Ausweis von Benachteiligung und Ausgrenzung.
2. Die Heterogenität von Lerngruppen wird nicht als Chance begriffen, sondern als zusätzliche
Last. Doch das Gegenteil ist richtig. Ich erinnere mich an ein Beispiel aus den frühen 90er
Jahren in einem großen bayrischen Unternehmen. Dort wurde in der Berufsausbildung Wert
darauf gelegt, dass Azubis mit unterschiedlichen Schulabschlüssen an einer gemeinsamen
Aufgabe in der Ausbildung arbeiten. Im Team. Sie sollten die gestellte Aufgabe gemeinsam
lösen und alle haben dabei gelernt. Sie taten es erfolgreich.
3. Ein weiteres Missverständnis: Bei inklusiver Bildung geht es gar nicht darum, dass alle
Dasselbe lernen und schon gar nicht zur selben Zeit und nicht unbedingt in der gleichen Zeit.
Es geht um individuelle bestmögliche Förderung und nicht um Zielgleichheit oder von
vornherein eingerechnete und angestrebte Zieldifferenz. Die Forderung nach Zielgleichheit
oder Zieldifferenz folgt den vorgegebenen Normen, an die man sich anzupassen hat. Die
Konsequenz im Denken ist dann: Wenn Kinder der „Norm“ nicht entsprechen, müssen sie auf
eine besondere Schule gehen oder können mindestens bestimmte Abschlüsse nicht
erreichen. Hier entsteht ein Teufelskreis.
4. Als Unsitte würde ich bezeichnen, dass heute jede Bildungsstufe an den
Erwartungshaltungen der nachfolgenden gemessen wird. Die Kita soll auf die Grundschule
vorbereiten, die Grundschule auf das Gymnasium oder eine andere Regelschule. Das Gymnasium aufs Studium und die andere Regelschule auf eine Berufsausbildung. Die nachfolgende Bildungsstufe bestimmt dann immer, was von der vorhergehenden erwartet wird. Der Druck (auch Erfolgsdruck) wird nach untern verlagert.
5. Dem entspricht das Lernen mit der Abschlussperspektive im Kopf. Das äußert sich in einem
Zertifizierungswahn von Vergleichsarbeiten, die ein Ranking bewirken – ob man es will oder
nicht. Auch die Debatte um das Zentralabitur ist Ausdruck dieses Denkens in festgefügten
Normen und Abschlüsse. Bulimie-Lernen ist nur eine Folge.
6. Ein weiterer Grund, warum Inklusion es so schwer hat: In einem gegliederten Schulsystem
wird die Aufgabe von Inklusion vor allem der Hauptschule oder den anderen
Regelschulformen neben dem Gymnasium aufgetragen. Dort aber kommen so ziemlich alle
Benachteiligungsformen zusammen. Das heißt die Aufgabe ist dort doppelt schwer, weil
Heterogenität nur eingeschränkt entstehen kann.
7. Und schließlich sei als Missverständnis im heutigen Bildungsverständnis genannt, dass
Bildungsprozesse zunehmend sogenannten Wirtschaftlichkeitskriterien unterworfen wird.
Aber Bildung ist nun einmal keine Ware. Sie ist nicht in feste Zeitfenster zu pressen und darf
auch nicht nach vermeintlichen Nützlichkeitskriterien zugeteilt werden.
Aus diesen Missverständnissen folgen Defizite, die inklusiver Bildung im Wege stehen.
1. In den Schulgesetzen der wenigsten Länder gibt es ein uneingeschränktes Recht auf Bildung
in einer Regelschule. Schon der Zugang zum Gymnasium ist meistens besonderen
Konditionen unterworfen. Entweder gleich zu Beginn oder mit einer Möglichkeit der
Rückweisung nach einer mehr oder weniger langen Probezeit. Das Wahlrecht – wenn es denn
überhaupt vorhanden ist – wird an materielle oder finanzielle Vorbehalte geknüpft oder gar
an eine Wahrscheinlichkeit „besserer Förderung“.
2. Die personellen und sächlichen Voraussetzungen für inklusive Bildung sind an vielen Schulen
nicht gegeben. Das betrifft Lehrkräfte mit einsprechendem pädagogischem Wissen ebenso
wie Fachkräfte für die Betreuung bei besonderen Hilfebedarfen. Wenn Begleitkräfte für das
Lernen in kleineren Gruppen zur Verfügung stehen, sind es oft gering bezahlte Hilfskräfte, die
im günstigsten Fall eine ein- oder zweijährige Ausbildung in einem Helferberuf haben
(Sozialassistenz). Das Zwei-Lehrkräfte-Prinzip ist ein Luxus, den sich die Länder in der
derzeitigen Personalsituation auch gar nicht leisten könnten.
3. Die Lehramtsausbildung ist in den meisten Hochschulen derzeit stark entprofessionalisiert.
Erst langsam werden Themen wie Inklusion im Kanon der Ausbildung vorgesehen. Auch
Didaktik und Fachdidaktik sind nicht auf dem erforderlichen Niveau für eine gute
Lehrkräfteausbildung. Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ des Bundes greift viel zu
langsam, in manchen Dingen gar nicht. Lehrerinnen und Lehrer absolvieren nach wie vor ein
Fachstudium (z.B. Mathe/Physik) „auf Lehramt“. Das macht deutlich, dass die Ausbildung von
der einer eigenen Profession (wie z.B. bei Juristen, Ärzten, Architekten) noch weit entfernt
ist.
4. Schule ist immer noch ausgerichtet am vermeintlichen gesellschaftlichen Interesse, das vor
allem von der Wirtschaft vorgegeben wird. Öffentlich finanzierte Bildung wird darum vor
allem von Vermarktungsstrategien bestimmt. Die Orientierung an der Brauchbarkeit der
Bildungsergebnisse auf dem Arbeitsmarkt steht (nicht nur in der schulischen Bildung) im
Mittelpunkt.
5. Darum sind zum Beispiel individualisierte Lernzeiten in den meisten Bundesländern ebenso
wenig vorgesehen wie die Berücksichtigung der Lese-Rechtschreibschwäche für das
Erreichen eines besseren Schulabschlusses.
6. Die vorhandenen und in vielen Sozialgesetzbüchern festgehaltenen Unterstützungssysteme
sind zu bürokratisch und zu eng auf den Pflichtbereich der Bildung, vor allem auf die Schule
gerichtet. Nach der Schule gelten sie meist nicht mehr oder müssen anders und neu
beantragt werden. Hilfe aus einer Hand ist Fehlanzeige.

4. Wie raus aus dem Dilemma?

Inklusive Bildung erfordert, rechtliche, materielle, finanzielle, personelle und räumliche
Voraussetzungen. Außerdem muss das gesamte gesellschaftliche Klima inklusionsfreundlicher werden.
Zwei Extreme gilt es zu vermeiden:

1. Die Aussage, Inklusion sei nur möglich, wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind, führt im
Grunde dazu, dass derzeit überhaupt keine Anstrengungen zu Umsetzung inklusiver Bildung
gemacht werden könnten. Bevor nicht alle Voraussetzungen geschaffen sind, brauchte man
gar nicht anzufangen. Das ist die Logik eines Teils der Inklusionsskeptiker.
2. Die zweite Aussage, die oft vor allem von den Befürworter*innen ins Feld geführt wird heißt:
Inklusion fängt im Kopf an. Man muss es einfach nur machen. Oft wird dann auf den
Inklusionsindex als Handlungsorientierung verwiesen.

So sehr ich damit einverstanden bin, dass Inklusion im Kopf anfängt, so sehr warne ich vor
Konsequenzen, die da heißen, Voraussetzungen seien auch nur in den Köpfen zu schaffen. Dies
würde für die einen dazu führen, dass ihre Vorurteile gegenüber der Inklusion bestätigt werden, weil
notwendige Unterstützung nicht gewährleistet wird. Wenn Defizite nur noch mentaler Natur sind,
könnte das für die anderen ein Ruhekissen werden, weil materielle und personelle sowie rechtliche
Bedingungen für inklusive Bildung gar nicht mehr geschaffen werden müssen. Das einfache
Zusammenlegen von Gruppen Lernender im gemeinsamen Unterricht wäre dann ausreichend. Das
aber ist eher ein Sparmodell für die Verwaltung, kein taugliches Modell für die Umsetzung inklusiver
Bildung. Inklusive Bildung darf sich auch nicht nur auf die Menschen beziehen, die durch die
Behindertenrechtskonvention erfasst sind. Das ergäbe auch noch nicht Inklusion, weil andere
Ausgrenzungsmechanismen und Benachteiligungssituationen (z.B. Migration) gar nicht erfasst
würden. Man könnte sich dann auf die Optimierung besonderer Hilfen nach festgestelltem
Förderbedarf begrenzen. Anderes bliebe außen vor. Darum ist ein weiter Inklusionsbegriff wichtig.

Wenn man aber von einem weiten Inklusionsbegriff ausgeht, der alle Formen der Ausgrenzung und
Beeinträchtigung umfasst, dann darf es nicht passieren, dass die besonderen Hilfen für Menschen
mit Behinderungen aus dem Blick geraten, weil das ihrer besonderen Situation nicht mehr gerecht
wird. Ihre Lernbedürfnisse und Lernbedingungen verschwimmen dann vor dem „großen Ganzen“.
Darum ist es wichtig, auf individuelle Förderung und individuelle Lernbedürfnisse für alle zu setzen.
Das wird im Endeffekt das gesamte Bildungssystem und das pädagogische Handeln und
bildungspolitische Agieren revolutionieren müssen.

Welche Schritte kann man gehen?
1. Rechtsansprüche auf inklusive Bildung sind in allen Regelschulformen gesetzlich zu sichern.
2. Alle Unterstützungssysteme müssen aus einer Hand bereitgestellt werden. Dazu sind die
Sozialgesetzbücher zu ändern.
3. Unterstützungsansprüche müssen im gesamten Lebenslauf gesichert werden, nicht nur für
die (Pflicht)Schule.
4. Die Politik muss im Selbstverständnis ihrer Verantwortung von der Gewährung zur
Gewährleistung kommen. Unterstützungen müssen nicht nur gewährt, sondern auch
gewährleistet werden und zwar genau und überall dort, wo Lernen stattfindet.
5. Wir brauchen mehr Personal und das muss besser ausgebildet werden.
6. In Ausbildung und Argumentation muss der Nutzen von Heterogenität im Lernprozess für alle
an ihm Beteiligten deutlicher herausgestellt werden. Die entsprechenden Studien dafür gibt
es schon, aber es muss weiter geforscht werden,
7. ein gutes Bildungssystem braucht Multiprofessionalität. Die dafür notwendigen Fachkräfte
(für Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, therapeutische Betreuung…) müssen erst
ausreichend ausgebildet werden.
8. Politik und Gesellschaft müssen aufhören marktwirtschaftliche Rechnungen für die Bildung
aufmachen, sondern gesamtgesellschaftliche, die den persönlichen Nutzen für die Individuen
einschließt.
9. Die Baurichtlinien für Schulen, Kitas, Hochschulen müssen so geändert werden, dass flexible,
vollständig barrierefreie Raumkonzepte, wie sie von der Montag-Stiftung und dem Bund der
Architekten empfohlen werden, förderfähig sind.
10. Der Inklusionsindex muss zum Bestandteil aller Schulprogramme werden. Angefangen
werden muss sofort!
11. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss unter inklusiven Gesichtspunkten novelliert werden!
Übergangsweise sollen anerkannte Ausbildung in Werkstätten ermöglicht werden.
12. Der Hochschulzugang muss geöffnet werden für Menschen mit Handicaps und für solche
ohne Abitur. Die ersten Anfänge in diese Richtung reichen nicht. Hilfen müssen gewährleistet
werden.
13. Alle Bildungseinrichtungen brauchen auch ein barrierefreies Umfeld. Das gilt auch für den
ÖPNV.
14. Die Gesamte Bildungsinfrastruktur muss ausgebaut werden (von der Kita bis zu den
Weiterbildungseinrichtungen und auch die kulturelle und außerschulische Infrastruktur),
damit überall genügend öffentlich finanzierte und entgeltfreie Bildungseinrichtungen und
Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Am 1. Januar 2019 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zehn Jahre in Kraft und
eigentlich geltendes Recht. Aber sie ist immer noch ein nicht überall einklagbares Recht und die
Tragweite dieser Konvention ist in weiten Gesellschaftsbereichen noch nicht begriffen.
Daher kommen die Vorbehalte, und die gilt es abzubauen.

Den kompletten Beitrag inklusive Fußnoten können Sie hier als pdf runterladen.

 

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