Einkommen aus systemrelevanten Tätigkeiten werden nicht aufs BaFöG angerechnet

Das beschloss der  Bundestag in seiner BaFöG-Novelle vom 7. Mai. Das betrifft zweifellos Tätigkeiten im Bildungsbereich, also auch den vorgeschlagenen Einsatz von Studierenden als LernbegleiterInnen. Näheres dazu hier.

 

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