Einkommen aus systemrelevanten Tätigkeiten werden nicht aufs BaFöG angerechnet
Das beschloss der Bundestag in seiner BaFöG-Novelle vom 7. Mai. Das betrifft zweifellos Tätigkeiten im Bildungsbereich, also auch den vorgeschlagenen Einsatz von Studierenden als LernbegleiterInnen. Näheres dazu hier.