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Der Begriff der Neutralität in der (politischen) Bildung avanciert seit einigen Jahren zu einem Kampfbegriff. Rechtsaußenparteien wie die AfD profilieren sich mit der Forderung, politische Bildung müsse politisch neutral sein und berufen sich dabei u.a. auf den „Beutelsbacher Konsens“. Mittels der Einrichtung von Melde- bzw. Denunziationsplattformen haben AfD-Fraktionen und Abgeordnete in den verschiedenen Bundesländern den Versuch unternommen, Lehrkräfte, die sich kritisch mit Rassismus und Rechtsextremismus auseinandersetzen, massiv einzuschüchtern. Somit entstand an den Schulen, aber auch im außerschulischen Bereich, ein Klima der Verängstigung und Beunruhigung.

Auch wenn die Neutralitätskontroverse zunächst von Rechtsaußenparteien wie der AfD angestoßen wurde, so entwickelte die Debatte in den letzten Jahren eine eigene Dynamik. Auch staatliche Behörden und Ministerien fordern bei der Vergabe öffentlicher Gelder eine Neutralität der Förderempfänger:innen. Die aktuelle Diskussion um die Aberkennung von Gemeinnützigkeit von Vereinen dreht sich auch um die Frage nach deren „geistigen Offenheit“. Wir haben mit Prof. Bettina Lösch und Prof. Gudrun Hentges darüber diskutiert,  inwiefern es tatsächlich ein „Neutralitätsgebot“ gibt und wie es sein kann ausgerechnet diejenigen in ihrer Bildungsarbeit eingeschränkt werden, die sich eigentlich gegen Diskriminierung, gegen Rassismus und Antisemitismus, gegen Ungleichwertigkeitsideologien und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen und zugleich für eine gesellschaftliche Demokratisierung eintreten.

 

 

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