Trotz mancher Resignation: Die gemeinsame Schule für alle ist schrittweise zu schaffen – nicht durch Aufhebung, sondern durch Umwandlung des Gymnasiums. Notwendiger Schritt ist eine Gleichstellung der Gesamtschule mit dem Gymnasium.

Vor kurzem veröffentlichte K-H. Heinemann ein Interview mit dem Bildungsforscher Klaus Klemm unter der Überschrift „Die Gesamtschule ist ein totes Pferd“. Diese Einstellung ist unter Gesamtschulanhängern ziemlich verbreitet. Sie argumentieren mit der starken gesellschaftlichen Stellung des Gymnasiums und seiner Anhängerschaft, gegen deren Widerstand eine gemeinsame Schule für alle nicht realisierbar sei.

An der Argumentation ist richtig, dass die gemeinsame Schule für alle zurzeit nicht durchzusetzen ist: Keine im Bundes- oder in einem Landtag vertretene Partei ist gegenwärtig bereit, wegen des zu erwartenden gesellschaftlichen und politischen Widerstandes die gemeinsame Schule für alle zu realisieren. So hatten sich alle Kultusminister nach dem PISA-Schock versichert, die schulische Strukturdebatte nicht wieder aufleben zu lassen.

Doch die Schulstrukturdebatte ist nicht sakrosankt, es gibt kein Ende der Geschichte. Vielmehr ist die Entwicklung der Schulstruktur in Deutschland seit zwei Jahrhunderten maßgeblich durch die beiden Trends der Aufwertung von Schulformen und der Vereinheitlichung der Schulstrukturen bestimmt.

Das gegliederte Schulwesen implodiert

Im 19. Jahrhundert war das deutsche Schulsystem völlig zersplittert. Wo immer möglich gab es quer durch alle Schulformen hindurch eine getrennte Erziehung nach Geschlechtern und Konfessionen. Darüber hinaus war die als das Nonplusultra gefeierte Dreigliedrigkeit im 19. Jahrhundert bis nach der Befreiung im Jahr 1945 immer noch in weitere Schulformen aufgesplittet. So gab es vor der Jahrhundertwende 1900 neben der Volksschule die ländliche Halbtagsschule und die Fabrikschule. Neben den Realschulen bestanden Bürger- und Stadtschulen und neben dem (humanistischen) Gymnasium existierten Realgymnasium sowie Oberrealschule.

Inzwischen implodiert die hierarchische Dreigliedrigkeit – nicht lange nach ihrer endgültigen Etablierung.

  • Nur in 2 Bundesländern ist die Dreigliedrigkeit noch weitgehend funktionsfähig, aber selbst dort ist die Hauptschule zur Minderheitsschule mit einem Jahrgangsanteil von 30 % in Bayern und 20 % in Baden- Württemberg in der 8. Klassenstufe geworden.
  • In 3 weiteren Bundesländern krebst die Hauptschule mit nur noch rund 10 % vor sich hin und selbst die Realschule schafft es nur noch auf 25 %. Die Dreigliedrigkeit bricht zusammen.
  • In den östlichen Flächenländern ist die Dreigliedrigkeit nach der Wende erst gar nicht entstanden bzw. kurze Zeit später durch eine hierarchische Zweigliedrigkeit ersetzt worden.
  • 6 Bundesländer – die Stadtstaaten sowie das Saarland, Schleswig-Holstein und abgewandelt Rheinland-Pfalz – haben das dreigliedrige Hierarchiesystem abgeschafft. In der Sekundarstufe I besteht nur noch die Alternative zwischen dem Gymnasium und der Schule des gemeinsamen Lernens. Die Durchsetzung dieses Alternativsystems gelang fast ohne gesellschaftlichen bzw. politischen Widerstand.

Das deutsche gegliederte Schulwesen zerfällt.

Das Gymnasium verliert Privilegien

Weder die Dreigliedrigkeit noch das Gymnasium sind sakrosankt – und dies trotz seiner starken gesellschaftlichen und politischen Verankerung. Denn auch das Gymnasium hat erhebliche Veränderungen ertragen müssen:

  • Das humanistische Gymnasium hatte zunächst das Monopol zur Verleihung des Abiturs
    o Dieses Monopol musste es seit den Jahren 1890/1900 mit Realgymnasium und der
    Oberrealschule teilen.
    o Inzwischen wird die Hochschulreife zusätzlich von den beruflichen Gymnasien, den
    Fachoberschulen sowie den Gesamtschulen verliehen.
    o In den oben genannten 6 Bundesländern ist die Hochschulvorbereitung die Aufgabe
    aller Schulen der Sekundarstufe I, d.h. das Gymnasialmonopol ist ausgelaufen.
  • Noch bis zum 1. Weltkrieg hatten viele Gymnasien Vorschulen. Die Weimarer Republik setzte gegen erbitterten Widerstand deren Aufhebung zugunsten der Grundschule für alle durch.

Inzwischen sind die Gymnasien und die Schulen des gemeinsamen Lernens in Teilen gleichgestellt, dennoch besitzen die Gymnasien weiterhin Privilegien: eine ständische Lehrkräftebildung und -besoldung sowie das Recht auf eine Übergangs- und eine innerschulische Auslese. Aber in den Ländern mit einem Alternativsystem sind die Schulen des gemeinsamen Lernens gesellschaftlich und politisch so stark, dass hier diese gymnasialen Privilegien bröckeln.

  • So ist die eigenständige Gymnasiallehrerbildung in den Stadtstaaten zugunsten einer einheitlichen Sekundarstufenlehrerbildung aufgehoben worden – in Berlin allerdings nur für die 1. Phase. In Schleswig-Holstein hebt die Jamaika-Regierung die Stufenlehrerbildung wieder auf.
  • Mit der Stufenlehrerbildung entfällt auch die ständische Lehrkräftebesoldung.
  • In einigen Ländern mit dem Alternativsystem gibt es erste Einschnitte in das Selektionsrecht der Gymnasien. Bisher hatten Gymnasien und Realschulen das Recht, Schülerinnen und Schüler, die sie für nicht geeignet halten, nicht aufzunehmen bzw. in den folgenden Schuljahren abzuschulen.
    o Doch das Recht auf Abschulung wird in Berlin und Hamburg eingeschränkt. Berlin
    lässt sie nur am Ende der 7. und Hamburg nur am Ende der 6. Klassenstufe zu.
    o Am weitesten geht das Land Bremen, dort ist eine Abschulung nur noch mit
    Zustimmung der Eltern zulässig.
  • Allererste Einschränkungen gibt es auch beim Übergang ins Gymnasium. Das Land Berlin hat durchgesetzt, dass, wenn die Kapazitäten der Schulen bei der Anmeldung überschritten werden, das Los neben weiteren Kriterien über die Aufnahme entscheidet.

Insgesamt sind also schon jetzt die Privilegien des Gymnasiums trotz seiner starken gesellschaftlichen Stellung nicht unantastbar. Die Zukunft wird das Nebeneinander von Gymnasium und der Schule des gemeinsamen Lernens überwinden. Die zwei Trends, die die Entwicklung der Schulstruktur in den letzten zwei Jahrhunderten maßgeblich bestimmt haben, werden auch künftig wirken: die Trends der Gleichstellung und der Vereinheitlichung von Schulformen. Dabei wird auch künftig im Allgemeinen die Gleichstellung der Vereinheitlichung vorangehen. Vorangetrieben wurden diese Trends von den Betroffenen in den benachteiligten Schulformen – den Eltern und den Lehrkräften – sowie deren Interessenvertretungen, bis die Politik deren Interessen umsetzte. Es ist davon auszugehen, dass die Schulen des gemeinsamen Lernens mit ihrer Anhängerschaft und Interessenvertretung darauf bestehen, dass sie und ihr Personal nicht gegenüber dem Gymnasium benachteiligt werden, dass sie vor allem nicht weitgehend die soziale, die ethnische und die sonderpädagogische Inklusion allein tragen müssen. Solange die Herausforderungen nicht gleichmäßiger verteilt werden, werden die Schulen des gemeinsamen Lernens auf einer Ressourcenausstattung bestehen, die ihren besonderen Herausforderungen entspricht.

Auf Gleichstellung und Vereinheitlichung auch in Zukunft zu setzen ist keine Illusion, vielmehr wirken sich diese Trends selbst in der Sekundarstufe II und im Tertiärbereich aus.

  • So hat der Deutsche Qualifikationsrahmen die Abschlüsse der dualen Berufsausbildung mit dem Abitur und die der Fachschulen mit dem Bachelor gleichgestellt, welche die Länder bisher zurückhaltend umsetzen.
  • Die Bundesbildungsministerin will die Ausbildungsabschlüsse sehr ähnlich wie die Hochschulabschlüsse bezeichnen.
  • Ausbildungsgänge in den Fachschulen werden immer stärker auch in den Fachhochschulen angeboten.
  • Zugleich steigen die Fachhochschulen schrittweise zu den wissenschaftlichen Hochschulen auf.

Defätismus ist nicht angesagt

Defätismus ist nicht angemessen. Es gibt keine überzeugenden Argumente gegen eine gemeinsame Schule für alle, vielmehr haben die Schulen des gemeinsamen Lernens deutlich nachgewiesen, dass sie mehr Chancengleichheit und mehr sozialen Aufstieg verwirklichen können.

Statt vor den gesellschaftlichen und politischen Widerständen zu kapitulieren, ist strategisches Denken angesagt. In Schritten ist die Vereinheitlichung der Schulstruktur zu erreichen. Die wichtigsten nächsten Schritte sollten sein:

  • Umwandlung aller nicht-gymnasialen allgemeinbildenden Schulen in Schulen des gemeinsamen Lernens;
  • Öffnung der gymnasialen Oberstufe für möglichst alle Schulabgänger der Sekundarstufe I, um ihnen bessere Lebens-, Gesellschafts- und Berufschancen als bisher zu geben;
  • Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an möglichst jeder Schule des gemeinsamen Lernens; das wird möglich, wenn fast alle Abgänger der Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe übergehen können;
  • Durchsetzung einer einheitlichen Lehrerbildung und -besoldung für alle Lehrkräfte;
  • eine überzeugende Ressourcenausstattung je nach der sozialen, ethnischen und sonderpädagogischen Herausforderung einer Schule.

Statt Defätismus ist weiterhin das Ringen um eine gemeinsame Schule für alle angesagt.

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